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Zustiften heißt Gutes tun! Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid sucht Zustifter

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Die Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid unterstützt erfolgreich seit 2009 viele Projekte für Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen aller Altersstufen sowie Menschen in besonderen Lebenslagen. Nun ist sie gezielt auf der Suche nach Unterstützern, die die Arbeit der Stiftung durch eine Zustiftung fördern möchten. Alle Interessierten können sich dazu wenden an Sven Sieburg, Geschäftsführer Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid, unter Tel.: 0 23 51 / 66 80 - 135 oder per Mail stiftung.lebenshilfe@lebenshilfe-lued-mk.de.

In den vergangenen Jahren konnte die Stiftung viele unterschiedliche Projekte fördern, die sowohl zu mehr Teilhabe als auch zu einer verbesserten Lebensqualität von Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen führte. So konnte u.a. Material für die Holzwerkstatt der Tagesbetreuung oder Möbel für die Wohnschule angeschafft werden. Aber auch therapeutische Reitstunden, ein Zirkusprojekt für Kinder und Förderungen zur Körperwahrnehmungen und viele andere Maßnahmen wurden unterstützt.

Die Stiftung arbeitet nach dem sogenannten Kapitalerhaltungsgebot. Das heißt, es werden nur die Erträge des Stiftungskapitals sowie direkte Spenden ausgeschüttet. Das Stiftungskapital selbst bleibt dadurch dauerhaft erhalten, um der langfristigen Finanzierung des Stiftungszwecks zu dienen. Neben Spendern ist die Stiftung deshalb stets auf der Suche nach Zustiftern, die die Idee der Stiftung mit wenig eigenem Aufwand gezielt, wirkungsvoll und vor allem dauerhaft fördern wollen. Denn: Im Gegensatz zu einer Spende, müssen Mittel, die zugestiftet werden, nicht durch die Zustiftung zeitnah verwendet werden. Die Zustiftungen werden dem Vermögenswert der Stiftung dauerhaft zugeführt, wodurch sich das Stiftungsvermögen erhöht. Die dadurch langfristig höheren Erträge sorgen dafür, dass der Stiftungszweck langfristig solide verfolgt werden kann.

Die Vorteile für die Stiftung liegen auf der Hand, aber auch für die Zustifter selbst, kann eine Zustiftung sehr interessant sein. Insbesondere für Menschen, die eine z.B. durch eine Erbschaft, größere Beträge geben möchten ist eine Zustiftung attraktiv. Bis zu 1 Mio. Euro können dabei alle 10 Jahre pro Ehepartner steuerlich geltend gemacht werden. Als Zustifter erhalten Sie eine Urkunde der Stiftung.

Damit die Stiftung Lebenshilfe Lüdenscheid sich verstärkt für Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen einsetzen kann, braucht sie die finanzielle Unterstützung von Privatpersonen und Unternehmen. Jede Zuwendung ist hilfreich und wichtig – ganz gleich, ob sie als Spende, Zustiftung, Erbschaft oder Vermächtnis erfolgt. In jedem Fall ist es für die Stiftung eine selbstverständliche Verpflichtung, verantwortungsbewusst mit den anvertrauten Vermögenswerten umzugehen.

Junge mit Down-Syndrom
Junge mit Down-Syndrom

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