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Angehörigen-Entlastungsgesetz - Bundesrat hat zugestimmt

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Der Bundesrat dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zugestimmt. Damit treten weiter wichtige Änderungen in Kraft!

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute hat der Bundesrat dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zugestimmt. Damit treten weiter wichtige Änderungen in Kraft, über die wir Sie gerne informieren möchten.

Folgende Nachricht haben wir von der Bundesvereinigung erhalten:

„eine freudige Nachricht zum Wochenende:

Der Bundesrat hat soeben dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zugestimmt. Folgende wichtige Regelungen können daher wie geplant in Kraft treten.

· Änderungen beim Unterhaltsrückgriff im SGB XII und in der Eingliederungshilfe (Streichung des § 138 Abs. 4 SGB IX)
· Einführung eines Budgets für Ausbildung
· Entfristung der EUTB
· Klarstellung, dass Menschen mit Behinderung, die den Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer WfbM (oder eines anderen Leistungsanbieters) durchlaufen, Anspruch auf Grundsicherung haben
· Ausnahme von der Trennung der Leistung für junge Volljährige in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche

Vorab hat die parlamentarische Staatssekretärin aus dem BMAS, Frau Griese, eine Protokollerklärung der Bundesregierung verlesen, wonach der für 2024 eine Prüfung der Gesetzesfolgen erfolgt und für die Jahre 2020/2021 im Jahr 2022 eine Zwischenevaluation erfolgt und im Anschluss die Ergebnisse dieser Zwischenevaluation zwischen Bund und Ländern beraten werden.

Herzliche Grüße"

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