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Korrektur Editorial - Newsletter der Bundesvereinigung Lebenshilfe vom 26. September 2019

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Bluttests werden Kassenleistung - auch ohne Indikation Leider ist uns im Editorial des heute versendeten Newsletters ein sinnentstellender Fehler unterlaufen. Wir bitten das zu entschuldigen und senden Ihnen hiermit die Korrektur zu.

Bluttests werden Kassenleistung - auch ohne Indikation

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 19. September beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) des Gesundheitswesens, dass vorgeburtliche Bluttests auf Trisomien wie das Down-Syndrom unter bestimmten Bedingungen kassenärztliche Leistung werden sollen.

Dabei ist der Anlass für die Untersuchung sehr offen formuliert, so dass die Bundesvereinigung Lebenshilfe befürchtet, dass der Test zu einer Regeluntersuchung wird. Obwohl mehr als jedes sechste Testergebnis falsch positiv ist - die Schwangere erwartet kein Kind mit Down-Syndrom. Auch wurde der Vorschlag der Patientenvertreter abgelehnt, den Test erst nach der 12. Woche durchzuführen, um die Bestätigungsuntersuchung besser sicherzustellen. Damit werden viele Frauen trotz positivem Ergebnis nicht an geeignete Beratungsstellen vermittelt.

Der Beschluss tritt im nächsten Herbst in Kraft, wenn die Versicherteninformation fertiggestellt ist.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hält diese Entscheidung für falsch. Sie warnt schon seit 2012, als die ersten Tests auf dem Markt kamen, vor den gesellschaftlichen und ethischen Folgen: Menschen mit Behinderung werden durch die Bluttests diskriminiert, ein positiver Befund führt in den meisten Fällen zur Abtreibung. Daher wird sie sich für strengere Auflagen einsetzen und dabei auch die Politik in die Pflicht nehmen, ihrer ethischen Verantwortung gerecht zu werden. Hören Sie dazu ein Interview, das Bundesvorstandsmitglied Sebastian Urbanski dem SWR gegeben hat. Und lesen Sie, was Arthur Hackenthal über sein Leben als Inklusions-Aktivist mit Down-Syndrom berichtet.

Lesen Sie hier weitere Informationen zu den Bluttests.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Andreas Zobel Bundesgeschäftsführerin newsletter@lebenshilfe.de

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