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Neues Betreuungsrecht ist gut, aber nicht der erhoffte große Wurf

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07. 11. 2020

Lebenshilfe Lüdenscheid fordert Verbesserungen im Deutschen Bundestag

Lüdenscheid, November 2020

Schon lange warten Menschen mit Beeinträchtigung auf eine Reform des Betreuungsrechts. Nun liegt ein Entwurf der Bundesregierung für ein neues Gesetz vor, das in den nächsten Wochen in Bundestag und Bundesrat beraten und bis März 2021 verabschiedet werden soll. Das wird auch Auswirkungen auf die rechtlich betreuten Menschen in der Lebenshilfe Lüdenscheid haben.

Die Lebenshilfe fordert mit Nachdruck Verbesserungen: „Die Gesetzesvorlage ist nicht der erhoffte große Wurf. Wir begrüßen zwar, dass sich die Reform mehr Selbstbestimmung zum Ziel gesetzt hat. Aber das reicht nicht. Der Gesetzgeber muss die Rechte der betreuten Personen noch umfassender stärken, damit der ursprüngliche Paradigmenwechsel – weg von der Bevormundung hin zur rechtlichen Unterstützung – konsequent umgesetzt wird. Hierfür müssen auch die notwendigen finanziellen und zeitlichen Ressourcen bereitgestellt werden“, sagt Stephan Thiel, Vorstandsvorsitzender der Lebenshilfe Lüdenscheid.

Die Lebenshilfe Lüdenscheid beteiligt sich deshalb an der Kampagne „BetreuungsRechtsReform – aber richtig!“ (#BRR2021), die jetzt von der Bundesvereinigung Lebenshilfe gestartet wurde. Mehr Informationen zu den Kernforderungen der Lebenshilfe gibt es im Internet unter: www.lebenshilfe.de/brr2021.

Text frei. Bild: Lebenshilfe Lüdenscheid

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